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Geschrieben von: Andreas Fuhrmann   

1. Organisator
Der SSC Langnau a.A. ist Organisator des Sihltaler Frühlingslaufes und überträgt die Leitung und Durchführung dem OK Komitee Sihltaler Frühlingslauf.

2. Kategorien
Der Lauf wird gemäss den in der Ausschreibung und Internet aufgeführten Kategorien durchgeführt. Eine Aufteilung der Startfelder oder Änderung des Zeitplanes liegt im Ermessen des OK. Die Läufer/innen haben in den von ihnen zugeteilten Kategorien zu starten.

3. Streckendienst
Die Anordnungen des Streckendienstes sind strikte zu befolgen. Private Begleitungen von Läufern und/oder Läuferinnen mit Fahrrädern oder anderen Hilfsmitteln sind nicht gestattet. Die ausgeschilderte Strecke darf nicht verlassen werden. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Ueber Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung/OK endgültig.

4. Samariterdienst
Samariterposten sind am Start/Ziel sowie auf der Strecke beim Hauptverpflegungsposten bei km 5,5 zu finden.

5. Verpflegung
Auf der Hauptstrecke (10 km) befindet sich bei km 2,5 km ein Wasserposten. Bei km 5,5 km ist ein weiterer Wasser- und Getränkeposten sowie stehen Schwämme zur Verfügung. Im Zielbereich werden Wasser und Getränke ausgegeben. Auf der Kurz-Strecke (5km) befindet sich bei km 3,5 ein Wasserposten. Im Zielbereich werden Wasser und Getränke ausgegeben. Massgebend sind jedoch die auf der Ausschreibung publizierten Verpflegungsposten.

6. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmer/innen. Die Läufer/innen nehmen auf eigene Verantwortung am Lauf teil. Der Lauf soll grundsätzlich nur bei guter körperlicher Verfassung absolviert werden. Bei Unfällen und Krankheit lehnt das OK jede Verantwortung ab. Kann ein Läufer/in auf Grund eines im Vorfeld durchgemachten Unfalles oder Krankheit nicht starten, wird das Startgeld grundsätzlich nicht rückerstattet. Das Startgeld wird auf das Folgejahr gutgeschrieben.

7. Erinnerungsgeschenk
Jeder Teilnehmer/in erhält einen Erinnerungspreis, der nach dem Zieleinlauf abgegeben wird. Es erfolgt kein Versand des Erinnerungspreises. Zusätzlich erhält jeder Läufer/in gegen Vorweisen der Startnummer Risotto à Discretion. Bei Nichtbezug des Risottos wird keine Reduktion auf das Startgeld gewährt. Es wird kein Startgeld ausbezahlt. Die Kategorien Sieger/innen (ausser Kat. 21, 22, 23) erhalten reichhaltige Naturalgaben. Teilnehmer der Kategorien 21, 22 und 23 können einen Naturalpreis gewinnen, wenn sie einer im voraus festgelegten, geheimen Richtzeit am nahesten kommen.

8. Rangliste
Die Rangliste wird nur auf Verlangen verschickt. Die Rangliste kann unter www.datasport.ch oder www.sihltalerlauf.ch abgerufen werden.

9. Auslegung Reglement
Über die Auslegung des Reglements entscheidet der Veranstalter.

10. Höhere Gewalt
Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden oder startet eine Läuferin oder ein Läufer nicht, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. Die Startgelder werden auf das Folgejahr gutgeschrieben.

7.4.05/KF/RT

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 20. Januar 2010 um 10:36 Uhr